Mehrjähriger Plan für digitale Barrierefreiheit 2025-2026

Einleitung

Gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zur Gleichstellung von Rechten und Chancen, zur Teilhabe und zur Bürgerschaft von Menschen ist es für jeden öffentlichen Online-Kommunikationsdienst verpflichtend, für alle zugänglich zu sein.
Diese Verpflichtung wurde durch Artikel 106 des Gesetzes für eine digitale Republik vom 7. Oktober 2016, präzisiert durch dessen Durchführungsdekret vom 24. Juli 2019, auf private Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 250 Millionen Euro ausgeweitet.

Die Verordnung Nr. 2023-859 vom 6. September 2023 hat Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 geändert und einen neuen Artikel 47-1 eingeführt, der die Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit für private Akteure präzisiert.

Digitale Barrierefreiheit richtet sich sowohl an Menschen mit dauerhaften als auch mit vorübergehenden oder situativen Behinderungen. Es werden vier Arten von Behinderungen unterschieden: motorisch, auditiv, kognitiv, visuell.

Neben der technischen Konformität präzisiert die Durchführungsverordnung auch die Notwendigkeit, Folgendes zu veröffentlichen:

  • Einen mehrjährigen Plan zur Herstellung der Barrierefreiheit von öffentlichen Kommunikationsdiensten, der online veröffentlicht und in jährliche Aktionspläne unterteilt wird, deren veröffentlichte Dauer 3 Jahre nicht überschreiten darf.
  • Die Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Das Vorhandensein eines deutlich sichtbaren Hinweises auf der Startseite jedes öffentlichen Online-Kommunikationsdienstes, der angibt, ob dieser den Regeln zur Barrierefreiheit entspricht oder nicht, sowie einen Link zu einer Seite, die insbesondere den Umsetzungsstand des mehrjährigen Plans zur Herstellung der Barrierefreiheit und des aktuellen Aktionsplans angibt und es den Nutzern ermöglicht, Mängel in den Barrierefreiheitsregeln dieses Dienstes zu melden.


Dieser Wille zeigt sich in der Ausarbeitung dieses mehrjährigen Plans für digitale Barrierefreiheit, verbunden mit jährlichen Aktionsplänen, mit dem Ziel, die Einhaltung des RGAA (Allgemeines Referenzsystem zur Verbesserung der Barrierefreiheit) und die schrittweise Verbesserung der betroffenen Websites und Anwendungen zu begleiten.

Barrierefreiheitspolitik

Begriff der digitalen Barrierefreiheit

Behinderung wird definiert als jede Aktivitätseinschränkung oder Beschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die eine Person in ihrer Umgebung aufgrund einer erheblichen, dauerhaften oder endgültigen Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer, sensorischer, mentaler, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer invalidisierenden Gesundheitsstörung erleidet (Artikel L. 114 des Sozial- und Familiengesetzbuchs).

Digitale Barrierefreiheit zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Online-Kommunikationsdienste von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Das bedeutet:

  • Wahrnehmbar: zum Beispiel, die visuelle und auditive Wahrnehmung von Inhalten durch den Benutzer erleichtern; Textalternativen für alle nicht-textuellen Inhalte anbieten; Inhalte erstellen, die auf verschiedene Weisen präsentiert werden können, ohne Verlust von Informationen oder Struktur (zum Beispiel mit einem vereinfachten Layout);
  • Bedienbar: zum Beispiel, dem Benutzer Orientierungselemente zum Navigieren und Auffinden von Inhalten bereitstellen; alle Funktionen über die Tastatur zugänglich machen; dem Benutzer genügend Zeit zum Lesen und Verwenden von Inhalten lassen; keine Inhalte entwerfen, die epileptische Anfälle auslösen können;
  • Verständlich: zum Beispiel, dafür sorgen, dass Seiten vorhersehbar funktionieren; dem Benutzer helfen, Eingabefehler zu korrigieren;
  • Robust: zum Beispiel, die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Anwendungen optimieren.

Inklusionspolitik und Berücksichtigung von Behinderungen bei Etam

Die Etam-Gruppe setzt sich nachhaltig für die berufliche Inklusion aller ein und verfolgt eine aktive Politik zur Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Durch die Unterzeichnung einer von der DREETS (Direction Régionale de l’Economie, de l’Emploi, du Travail et des Solidarités) genehmigten Vereinbarung werden seit mehreren Jahren konkrete Maßnahmen entlang von 4 Schlüsselachsen umgesetzt:

  • Die Rekrutierung und Integration von Mitarbeitern mit Behinderung: regelmäßige Teilnahme an Messen und Foren zum Treffen qualifizierter behinderter Arbeitnehmer, Einrichtung von POEC (Programme de Préparation Opérationnelle à l’Emploi Collective) zur Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, die vom Arbeitsmarkt entfernt sind, durch konkrete Ausbildung in unseren Berufen, um ihnen den Zugang zu einem neuen aktiven Leben zu ermöglichen.
  • Die Begleitung zur Arbeitsplatzerhaltung und die Umsetzung angepasster Lösungen: Arbeitsplatzanpassungen, Begleitung bei Anerkennungsverfahren für Behinderungen.
  • Die Durchführung von Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Information, zum Abbau von Vorurteilen im Zusammenhang mit Behinderung und zur Schulung der operativen Teams: Ausrollung der Behindertenpolitik zur Sensibilisierung und Mobilisierung, Erstellung spezieller Schulungsmodule.
  • Die Entwicklung des adaptierten und geschützten Sektors: Partnerschaften mit ESAT (Etablissement et Service d’Accompagnement par le Travail) und angepassten Unternehmen zur Förderung der Integration von Arbeitnehmern mit Behinderung.

Alle diese 4 Hauptachsen der Politik werden von der Zelle "Mission Handicap" geleitet, die für die Begleitung der betroffenen Mitarbeiter und, im weiteren Sinne, der unterstützenden und operativen Teams der Gruppe (Zentrale, Handel, Lager) zuständig ist. Zu dieser Zelle kommen die „Handicap Relais“ in jedem Direktionsausschuss der Marken und alle Regionaldirektoren für die Geschäfte hinzu. Ihre Mission ist es, ein näherer Ansprechpartner für die operativen Einheiten für alle Themen im Zusammenhang mit Behinderung zu sein (Informationen über Verfahren, lokale Aktionen, Nachverfolgung ...).

Sie stützt sich auf alle internen Stakeholder, die als Akteure und wesentliche Verbindungen der Verpflichtungen und des Ansatzes zum Thema Behinderung agieren: die Generaldirektion, die Direktion für Personalwesen, die Regionaldirektoren für den Handel, die lokalen Manager sowie die Mitglieder des Sozial- und Wirtschaftsausschusses.

Die Gruppe möchte ihr Engagement verstärken und ihre Verpflichtung zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen langfristig sichern.

Berücksichtigung der digitalen Barrierefreiheit bei Etam

Digitale Barrierefreiheit ist ein Thema, das innerhalb der Etam-Gruppe derzeit aufgegriffen und schrittweise in unsere digitalen Überlegungen integriert wird. Verschiedene Teams (IT, Digital, Kommunikation...) sind mobilisiert, obwohl der Ansatz noch in der Anfangsphase ist. Die Beauftragung eines externen Spezialisten wird in Betracht gezogen, um die Strukturierung unseres Ansatzes, die Bewertung der Konformität und den Kompetenzaufbau zu unterstützen. Dieser vorbereitende Schritt zielt darauf ab, die Grundlagen für einen strukturierten Aktionsplan auf Gruppenebene zu legen.

Bislang konnten sich die Teams der Digital Factory, die am stärksten in das Projekt involviert sind, mit verschiedenen spezialisierten Ansprechpartnern austauschen, um die spezifischen Herausforderungen der Barrierefreiheit zu verstehen und können die übrigen Teams unterstützen.

Betroffene Inhalte

Öffentliche Kommunikationsdienste online sind definiert als jede Bereitstellung von Zeichen, Signalen, Schriften, Bildern, Tönen oder Nachrichten jeglicher Art, die nicht den Charakter privater Korrespondenz haben, für die Öffentlichkeit oder bestimmte Kategorien der Öffentlichkeit durch ein elektronisches Kommunikationsverfahren (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 zum Vertrauen in die digitale Wirtschaft). Gemäß Artikel 47 des vorgenannten Gesetzes vom 11. Februar 2005 umfassen sie insbesondere:

  • Websites, Intranets, Extranets; Anwendungssoftware, sofern sie Anwendungen sind, die über einen Webbrowser oder eine mobile Anwendung genutzt werden;
  • Mobile Anwendungen, die als jede Anwendungssoftware definiert sind, die für die Nutzung auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets konzipiert und entwickelt wurde, ausgenommen Betriebssystem oder Hardware;
  • Digitale Stadtmöbel, für ihren Anwendungs- oder interaktiven Teil, ausgenommen Betriebssystem oder Hardware.

Für die Gruppe haben wir folgende Elemente identifiziert, die eine Anpassung erfordern:

Marke Typ URL
Etam E-Commerce-Website  https://www.etam.com/
Etam Mobile Anwendung -
Undiz E-Commerce-Website https://www.undiz.com/
Undiz Mobile Anwendung -
Maison 123 E-Commerce-Website https://www.maison123.com/
Etam, Undiz, Maison 123 Digitale Tools im Geschäft (Selbstbedienungskassen, Terminals...) -

Einige Inhalte sind von der Barrierefreiheitsverpflichtung ausgenommen und liegen außerhalb des gesetzlichen Geltungsbereichs:

  • Dateien in Büroformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, sie sind für die Durchführung eines Verwaltungsakts, der zu den Aufgaben der betreffenden Organisation gehört, erforderlich;
  • Vorab aufgezeichnete Audio- und Videoinhalte, einschließlich solcher mit interaktiven Komponenten, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
  • Live übertragene Audio- und Videoinhalte, einschließlich solcher mit interaktiven Komponenten;
  • Karten und Online-Kartendienste, sofern bei Karten, die zur Angabe eines Standorts oder einer Route bestimmt sind, die wesentlichen Informationen in einem zugänglichen digitalen Format bereitgestellt werden;
  • Inhalte Dritter, die weder von der betreffenden Organisation finanziert noch entwickelt wurden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen;
  • Inhalte von Intranets und Extranets, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen werden;
  • Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die weder für die Durchführung eines aktiven Verwaltungsakts erforderlich sind noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder geändert wurden, insbesondere Archive.
Personal- und Finanzressourcen

Personalressourcen

Die Gruppe muss für jede Interessengruppe (CSR, Finanzen, IT, Marke...) einen Beauftragten für digitale Barrierefreiheit benennen. Seine Hauptaufgaben sind:

  • Definition und Verfolgung kontinuierlicher Verbesserungsmaßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit
  • Begleitung der Projektteams in den verschiedenen Phasen
  • Überwachung der Barrierefreiheitserklärungen auf den Plattformen der Gruppe
  • Beteiligung an Sensibilisierung, Schulung und interner Kommunikation
  • Sicherstellung der regulatorischen Überwachung
  • Hauptansprechpartner für Fragen der digitalen Barrierefreiheit

Die Themen rund um die digitale Barrierefreiheit mobilisieren mehrere Abteilungen innerhalb der Gruppe und werden übergreifend organisiert über:

  • Die Digital Factory: Projektmanagement, Design und Entwicklung.
  • Personalabteilung: Umsetzung spezifischer Aspekte bei der Personalbeschaffung, Mitarbeiterschulung.
  • CSR: Behindertenpolitik.
  • Rechtsabteilung: Rechtsüberwachung zu Themen der digitalen Barrierefreiheit, Vertragsprüfung mit Dienstleistern.
  • Finanzabteilung: Budgetzuweisung.
  • E-Commerce-Verantwortlicher jeder Marke: Steuerung digitaler Projekte, Entwicklung funktionaler Erweiterungen in Zusammenarbeit mit technischen Teams, CRM-Anpassung...


Finanzielle Mittel

Für jedes digitale Projekt muss das zugewiesene Budget die spezifischen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit berücksichtigen.

Für jedes Projekt kann ein eigenes Budget für das für seinen Bereich zuständige Team für folgende Elemente vorgesehen werden:

  • Beratungsleistungen zu technischen Themen
  • Audit (Website, grafische Entwürfe...)

Diese Budgets werden jährlich überprüft und angepasst, abhängig vom Fortschritt der Umsetzung dieses mehrjährigen Plans und der Erreichung der Gruppenziele.

Umsetzung der Barrierefreiheit

Berücksichtigung der Barrierefreiheit in neuen Projekten

Digitale Barrierefreiheit und die Einhaltung des RGAA werden im Rahmen neuer Projekte berücksichtigt, mit dem Ziel, die E-Commerce-Websites und mobilen Anwendungen der Gruppe zu verbessern und barrierefrei zu gestalten.
Wir beginnen bereits jetzt, Barrierefreiheitsprobleme in den aktuellen Versionen zu korrigieren. Die Gruppe möchte die Maßnahmen dieses mehrjährigen Plans nutzen, um die Berücksichtigung dieser Anforderungen in allen digitalen Projekten zu vervielfachen und zu systematisieren.
Wir müssen daran arbeiten, die Barrierefreiheit im Rahmen neuer Projekte für interne und externe Tools (Recruiting-Website) zu berücksichtigen.

Berücksichtigung der digitalen Barrierefreiheit in Ausschreibungsverfahren

Bei bestimmten Projekten kann die Gruppe externe Dienstleister oder Lieferanten für die Entwicklung, den Kauf und die Wartung digitaler Tools beauftragen.
Digitale Barrierefreiheit wird künftig ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung von Angeboten und Kompetenzen sein. Eine spezifische Klausel wird dem Vertrag hinzugefügt, begleitet von einer Informationskampagne für die Dienstleister.

Kontroll- und Validierungsprozess

Jede Website oder Anwendung wird bei der ersten Online-Stellung, bei einer wesentlichen Aktualisierung, einem Relaunch oder am Ende der Normierungsvorgänge einer Kontrolle und/oder einem Audit unterzogen, um eine Konformitätserklärung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen.
Jede Marke ist für die Durchführung der Audits für die Websites und Anwendungen ihres Bereichs sowie für die Veröffentlichung der Barrierefreiheitserklärungen verantwortlich. Die Audits können intern (durch die Digital Factory) oder mit Unterstützung externer spezialisierter Dienstleister durchgeführt werden.

Benutzertests

Bislang führt die Gruppe keine Benutzertests mit Menschen mit Behinderungen durch. Wir werden dieses Prinzip in unsere Panels für zukünftige Benutzertests integrieren, die diese Art von Profilen erfordern.

Verarbeitung von Nutzer-Feedback

Gemäß den Bestimmungen des RGAA werden wir ein Kontaktformular einrichten, über das Nutzer ihre Navigationsschwierigkeiten auf unseren E-Commerce-Websites und -Anwendungen melden können.
Um auf diese Anfragen zu reagieren, wird die Implementierung eines spezifischen Hilfeverfahrens mit allen beteiligten Abteilungen und Personen geprüft.
Die Anfragen können über das Kontaktformular auf den Websites und Anwendungen gesendet werden, sodass die Barrierefreiheitsbeauftragten, sobald sie benannt sind, die Anfragen an die Projektleiter verteilen können.

Kompetenzmanagement

Schulung und Sensibilisierung

Die Gruppe arbeitet an der Einführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema digitale Barrierefreiheit für Berufe, die direkt mit diesen Themen in Verbindung stehen (Designer, Entwickler, Tester, Product Owner...), zunächst für diese, und dann breiter für alle Mitarbeiter. Die Gruppe kann einen externen Dienstleister beauftragen, um bestimmte Schulungen durchzuführen.

Ein Schulungsmodul zum Thema Behinderung ist bereits verfügbar und könnte durch Konzepte der digitalen Barrierefreiheit ergänzt werden.

Ein Richtlinienprojekt ist innerhalb der Digital Factory im Gange, um die grundlegenden Prinzipien festzulegen, die bei einem neuen Projekt zu beachten sind, um die digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Rückgriff auf externe Kompetenzen

Die Gruppe kann externe Dienstleister beauftragen, die als Experten für digitale Barrierefreiheit agieren. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere Sensibilisierungs-, Schulungs-, Begleitungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Teams sowie die Überwachung von Audits.

Evaluierung und Qualifizierung

Diagnose und Audit

Die Festlegung der Modalitäten für die Durchführung von Diagnosen und Konformitätsaudits gemäß RGAA ist im Gange. Diese werden in diesem Abschnitt bei einer nächsten Aktualisierung dieses mehrjährigen Plans präzisiert.
Bis dahin werden die Einheiten der Gruppe die Diagnosen und Audits nach den Methoden durchführen, die sie für ihre Situation und ihren Reifegrad am besten geeignet halten.

Interventionsplan

Angesichts der bei der Ausarbeitung dieses Plans gesammelten Informationen sowie der Komplexität der evaluierten Websites und Anwendungen in Bezug auf die Machbarkeit wurden die Konformitätsmaßnahmen im Jahr 2025 begonnen und werden in den kommenden Jahren fortgesetzt.

Der Plan wird anhand jährlicher Aktionspläne die geplanten Korrekturmaßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit nicht konformer Inhalte definieren. Jede Maßnahme wird von einem Umsetzungszeitplan begleitet, wobei die am häufigsten konsultierten Inhalte und die am häufigsten genutzten Dienste bevorzugt werden.

Obligatorische Hinweise auf der Website

Die Startseite der verschiedenen Websites der Gruppe, nämlich Etam, Undiz und Maison 123, muss zwingend eine der folgenden Angaben enthalten:

  • „Barrierefreiheit: vollständig konform“, wenn alle RGAA-Kontrollkriterien erfüllt sind;
  • „Barrierefreiheit: teilweise konform“, wenn mindestens 50 % der RGAA-Kontrollkriterien erfüllt sind;
  • „Barrierefreiheit: nicht konform“, wenn kein gültiges Audit-Ergebnis vorliegt, um die Einhaltung der Kriterien zu messen, oder wenn weniger als 50 % der RGAA-Kontrollkriterien erfüllt sind.

Dieser Hinweis ist anklickbar und führt zur Seite "Barrierefreiheit", die die Barrierefreiheitserklärung sowie den Link zum mehrjährigen Plan enthält.

Die Websites verfügen über eine spezielle Seite ("Barrierefreiheit"), die direkt von der Startseite und von jeder anderen Seite des Dienstes aus zugänglich ist und folgende Elemente enthält:

  • Die Barrierefreiheitserklärung nach dem im RGAA-Referenzsystem festgelegten Modell;
  • Der mehrjährige Plan zur Herstellung der Barrierefreiheit oder ein Link dazu;
  • Der Aktionsplan für das laufende Jahr oder ein Link dazu.

Die Verwendung einer standardisierten Internetadresse (oder URL) wie  www.website-name.erweiterung/barrierefreiheit  wird in jedem Fall angewendet.

Aktionsplan (2025-2026)

Dieser mehrjährige Plan wird von Aktionsplänen begleitet, die detailliert die Maßnahmen beschreiben, die zur Deckung aller Bedürfnisse der Gruppe in Bezug auf digitale Barrierefreiheit umgesetzt werden.

Der jährliche Aktionsplan beschreibt die für das laufende Jahr geplanten und umgesetzten Maßnahmen sowie den Umsetzungsstatus dieser Maßnahmen. Der jährliche Plan kann aktualisiert werden; die Online-Version ist die einzig gültige Version. Die vorgestellten Aktionspläne sind gemeinsame Aktionspläne für alle Marken, da unsere digitalen Tools dieselbe Codebasis haben, wodurch die verschiedenen Maßnahmen gebündelt werden können.

Jahresplan 2025

Typ Aktion Details Status
Mehrjahresplan Erstellung Redaktion und Veröffentlichung des Mehrjahresplans auf Konzernebene Erledigt
Sitemap Korrektur Entwicklung und Veröffentlichung einer Seite zur Navigation auf der Website Erledigt
Jahresplan Erstellung Erstellung von Aktionsplänen für 3 Jahre Läuft
Governance Steuerung Benennung eines Barrierefreiheitsbeauftragten pro Stakeholder Läuft
Kontinuierliche Verbesserung Korrektur Nach durchgeführten Audits (intern und/oder extern), Einsatz von Mitteln zur Behebung signifikanter Nichtkonformitäten Läuft
Support und Sensibilisierung Begleitung Erstellung von Guidelines durch die Digital Factory Läuft
Audit Überprüfung Kontaktaufnahme mit den auf unseren Plattformen vorhandenen Drittanbieterdiensten, um deren Konformität zu überprüfen Läuft
Technische Weiterentwicklung Korrektur Konformität der herunterladbaren Bürodokumente Läuft
Personalressourcen Identifizieren Aufbau einer internen Testgruppe mit und ohne Behinderung Zu erledigen
Audit Überprüfung Etam.com
Undiz.com
Maison123.com
Etam-App
Undiz-App
Zu erledigen
Technische Weiterentwicklung Korrektur Konformität